Die Meinungsmacherin kann das Misstrauensvotum entscheidend beeinflussen. Sie verfügt über drei verschiedene Argumente, die sich unterschiedlich auf das betreffende Senatsmitglied auswirken. Sie sollte die Informationen aus den Diskussionen nutzen, um abzuwägen, welche Meinungen sie unterstützen und welche sie abschwächen will.